Hausbau
Fragen und Antworten
Der Bau eines Eigenheims stellt in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht für den Großteil der Bauwerber eine große Herausforderung im Leben dar.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass mühsame Verzögerungen durch eine gute, sorgfältige Planung und die Einbindung von Fachleuten vermieden werden können.
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aktueller Katasterstand des Grundstücks
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Lage-Höhenplan und optimale Bauplatznutzung
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Bauabstände zu Nachbargrenzen
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Schnurgerüstkontrolle und Bauhöhen
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Bestandsplan nach Fertigstellung
Ohne aktuellen Katasterstand geht gar nichts
Grundvoraussetzung für das Vorhaben ist ein bebaubares Grundstück. Daher ist es wichtig, durch eine Voranfrage bei der zuständigen Baubehörde die Möglichkeit der baulichen Nutzung des auserwählten Grundstückes bestätigt zu bekommen.
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Häufige Ablehnungsgründe sind:
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fehlende Widmung
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fehlendes Baurecht
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Naturschutzfaktoren
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nicht gesicherte Erschließung
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nicht durchgehend amtliche Grenzpunkte
Was Sie als gut informierter Bauwerber sicher schon wissen: Jede Grundstücksveränderung muss durch die Baubehörde (Gemeinde) genehmigt werden. Zeit sparen, Ärger vermeiden. Die Planvorlage (Einreichplan) bei der Baubehörde mit aktuellen amtlichen Grenzpunkten wird gemäß Kärntner Bauansuchenverordnung vorgeschrieben, um Nachbarschaftsrechte abzusichern und um die notwendigen Mindestabstände zum Nachbarn einzuhalten.
Es empfiehlt sich in diesem Schritt das Grundstück sofern möglich in die Katastralmappe des Grenzkatasters einverleiben zu lassen. Denn bei Grenzkatastergrundstücken ist jeglicher Ersitzungsanspruch von Grundstücksteilen für alle Zukunft ausgeschlossen.
Mit Planunterlagen vom Zivilgeometer überträgt der Bauherr die rechtliche Verantwortung an den Zivilgeometer und vermeidet teure Prozesse. Mit der eigentlichen Hausplanung kann nun begonnen werden.